CSD Köthen & Christopher-Street-Day Sachsen-Anhalt e.V.

01. Juli 2025

Schikanen, Falschbehauptungen und völlige Gesprächsverweigerung:

Landkreis Anhalt-Bitterfeld verschärft Kurs gegen den CSD Köthen 2025

Die Ordnungsbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld führt ihre massive Behinderung des Christopher Street Day Köthen auch 2025 konsequent fort. Seit dem 30. Juni liegt ein neuer Bescheid vor, der mit teils absurden Auflagen die gesamte Versammlung in ihrer bisher bekannten Form unmöglich machen will.

Rückblick 2024:

Der CSD Köthen fand im vergangenen Jahr erstmals statt – hunderte Menschen kamen zur Demonstration und auf den Marktplatz. Das Interesse war groß, die Stimmung friedlich, das Medienecho positiv. Finanziert wurde der CSD vor allem durch die großartige Spendenaktion des Podcasts Fest & Flauschig mit Jan Böhmermann und Olli Schulz – denn Unterstützung durch die Stadt Köthen gab es so gut wie keine.

Politische Gesprächsverweigerung:

Eine Gesprächsanfrage an Oberbürgermeisterin Christina Buchheim (Die Linke) wurde 2025 mit dem Hinweis auf „Zeitgründe“ abgelehnt – trotz mehrfacher Nachfragen.

Gewalt vor und nach dem CSD 2024:

In der Nacht vor dem ersten CSD kam es zu Buttersäureanschlägen auf den Marktplatz und den Bahnhofsvorplatz. Zusätzlich wurden Nägel und Schrauben auf dem Gelände verteilt. In der Stadt sind bis heute Graffiti und Schmierereien gegen den CSD sichtbar.

Falko Jentsch:

„2024 traute ich meinen Augen kaum, als ich im Protokoll eines Kooperationsgesprächs las: ‚Es wird höchstens eine Fahne pro fünf Teilnehmenden verwendet.‘ Solche Einschränkungen sind inhaltlich nicht begründbar und offen queerfeindlich.“

Julian Miethig:

„Die Kooperationsgespräche mit bis zu 15 Personen waren zermürbend, destruktiv und rückten keine Minute in den Bereich echter Zusammenarbeit.“

Frühe Anmeldung, späte Reaktion:

Trotz der schwierigen Erfahrungen wurde der CSD 2025 frühzeitig am 28.12.2024 beim Landkreis angemeldet – für den 12. Juli 2025. Geplant:

  • Aufzug durch die Innenstadt
  • Kundgebung auf dem Marktplatz
  • mobile Bühne, LKW mit Lautsprecheranlage
  • Info- und Versorgungstände, Zelte, Tische, Bänke
  • WC-Wagen und Wasserspender für eine Veranstaltung von 12:00 bis 22:00 Uhr

Das erste Kooperationsgespräch fand erst rund sechs Monate später statt. Schon in der ersten Minute machten Vertreter des Landkreises deutlich, man habe „noch eine offene Rechnung“ mit dem Orga-Team aus dem Vorjahr und wolle nun deutlich stärker „auf Recht und Ordnung achten“.

Zentrale Konfliktpunkte:

Die Abschlusskundgebung soll laut Anmeldung von 15:00 bis 22:00 Uhr stattfinden – wie auch 2024. Genau das wird von der Behörde abgelehnt.

Falko Jentsch:

„Wir wurden gezwungen, einen detaillierten Ablaufplan bis zum 30. Mai einzureichen, damit die Behörde jeden einzelnen Beitrag inhaltlich auf ‚Meinungseignung‘ bewerten kann. Gleichzeitig kündigte sie schon hier an, dass offene Rechtsfragen ‚ggf. durch Gerichte‘ geklärt werden sollen.“

Nach fristgerechter Einreichung folgte am 10. Juni ein weiteres Gespräch – diesmal digital, aber bereits nach 20 Minuten abgebrochen.

Julian Miethig:

„Nichts von dem, was wir eingebracht haben, taucht im Protokoll auf. Wir haben diesem daher vollständig widersprochen.“

Am 12. Juni forderte die Behörde eine schriftliche Anhörung, die wir ausführlich beantwortet haben. Nun liegt uns die offizielle Beschränkungsverfügung gegen den CSD Köthen 2025 vor.

Beispielhafte Inhalte des Bescheids:

  • Bachplatz-Blockade: Obwohl der Bachplatz laut Behörde eine Durchfahrtbreite von 4,60 m aufweist, wird die Durchfahrt unseres Fahrzeugs mit 2,44 m Breite untersagt – es sei denn, es befinden sich keine Personen auf der Ladefläche.

Falko Jentsch:

„Wenn das Argumentationsniveau so aussieht, kann man nur noch mit dem Kopf schütteln. Natürlich steigen die Menschen vorher ab – alles andere ist reine Schikane.“

In der Begründung verweist die Behörde sogar auf die Vorfälle von 2024 – also Anschläge, Pöbeleien und Übergriffe – um 2025 neue Einschränkungen gegenüber den Veranstaltenden zu rechtfertigen.

Julian Miethig:

„Was 2024 gegen uns verübt wurde, wird 2025 gegen uns ausgelegt. Das ist eine absurde Logik der Täter-Opfer-Umkehr.“

Informationsstände nur unter Auflagen:

Die über 20 geplanten Info- und Versorgungspunkte sollen laut Bescheid nur dann zulässig sein, wenn sie „der Vermittlung des politischen Mottos der Versammlung dienen“. Diese Behauptung richtet sich faktisch gegen fast jeden niedrigschwelligen Begegnungsraum – selbst gegen einen Polizeipräventionsstand, der 2024 positiv aufgenommen wurde.

Falko Jentsch:

„Wenn selbst der Polizeistand plötzlich nicht mehr genehmigt werden soll, ist klar: Es geht nicht um Sicherheit – sondern um Verdrängung.“

Was jetzt folgt:

Am 7. Juli beginnt die Aktionswoche in Köthen mit dem Hissen der Regenbogenflagge vor der Hochschule Anhalt und am Rathaus. Zahlreiche Veranstaltungen sind geplant. Die zentrale Kundgebung mit Demo folgt am 12. Juli 2025 unter dem Motto:

„Nie wieder still – Köthen l(i)ebt Vielfalt.“

Falko Jentsch:

„Der CSD ist politisch – und notwendig. Die Angriffe und Widerstände beweisen das Jahr für Jahr. Wir lassen uns nicht kleinkriegen. Gemeinsam bleiben wir laut, sichtbar – und Nie wieder still!“

Tags

No responses yet

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert