Fast ein Monat ist vergangen, seit der CSD in Schönebeck vorzeitig und rechtswidrig abgebrochen wurde â doch ein GesprĂ€ch mit uns als Veranstalter oder mit Schwester Rosa, Anmelderin der spontan Demo, hat bis heute nicht stattgefunden. Stattdessen: Schweigen und Selbstrechtfertigung seitens der Behörden.
đ Wir sagen: Nicht mit uns!
Am Tag des Grundgesetzes haben wir eine Fortsetzungsfeststellungsklage eingereicht â fĂŒr unsere Rechte und fĂŒr alle queeren Menschen, die sichtbar, laut und politisch aktiv sein wollen. Denn queere Versammlungen unterliegen Artikel 8 Grundgesetz â und dĂŒrfen nicht willkĂŒrlich eingeschrĂ€nkt werden.
đ Liebeslied als politische Gefahr?
Der Auftritt von NoAmis, einer nonbinĂ€ren KĂŒnstlerperson, wurde von der Ordnungsbehörde als „nicht politisch genug“eingestuft. Ein queeres Liebeslied â angeblich kein politisches Statement. FĂŒr uns ist klar: Queere ZĂ€rtlichkeit IST politisch.
đž Dein Support zĂ€hlt!
Damit wir uns juristisch wehren können, brauchen wir eure UnterstĂŒtzung. Gerichtsverfahren kosten Geld â darum haben wir eine Spendenkampagne auf GoFundMe gestartet. Hilf uns dabei, Grundrechte zu verteidigen und in Sachsen-Anhalt ein deutliches Zeichen zu setzen:
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đŁ âDiese Klage betrifft nicht nur michâ, sagt Schwester Rosa.
âSie betrifft alle, die queer, laut und sichtbar sein wollen â ohne dass ihr Protest vorher genehmigt, bewertet oder mundtot gemacht wird.â
Lasst uns gemeinsam dafĂŒr sorgen, dass so ein Abbruch nicht wieder passiert. Nicht in Schönebeck. Nicht irgendwo. Nie wieder still.

PRESSEMITTEILUNG
Verbot der âVielfalt der Liebeâ â Queere Aktivistin klagt gegen Versammlungsverbot beim CSD Schönebeck
Rostock / Schönebeck / Magdeburg, 23. Mai 2025 â Eine queere Demonstration wird aufgelöst â ohne schriftlichen Bescheid, ohne rechtliche BegrĂŒndung. Der Vorwurf: ânicht spontan genugâ. Was nach einem autoritĂ€ren WillkĂŒrakt klingt, ereignete sich am 26. April 2025 in Schönebeck (Elbe). Jetzt erhebt die queere Aktivistin Schwester Rosa-la-ola Grande Klage vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg â auf dem Spiel stehen das Versammlungsrecht, die Sichtbarkeit queerer Menschen und das Vertrauen in rechtsstaatliches Verwaltungshandeln.
â âWenn das Ordnungsamt des Salzlandkreises den CSD beendet, weil ein Liebeslied dazu anregte, den politischen Charakter zu hinterfragen, mĂŒssen wir ĂŒber die VerhĂ€ltnisse sprechen.â
â Schwester Rosa-la-ola Grande
Spontaner Protest â staatlich verhindert
Kaum war bekannt, dass der CSD Schönebeck seine politische Kundgebung zwei Stunden frĂŒher als geplant beenden sollte, reagierte Schwester Rosa â Moderatorin der Veranstaltung â und meldete unmittelbar eine neue Versammlung unter dem Motto âVielfalt der Liebeâ an. Der Protest wurde durch Liebeslieder und TextbeitrĂ€ge auf der BĂŒhne gerahmt â ein deutlicher Ausdruck queerer Selbstbehauptung.
Zwei Anrufe von Mitarbeitenden der Versammlungsbehörde genĂŒgten, um diese Versammlung zu untersagen. Die BegrĂŒndung: ânicht spontan genugâ. Schriftlich wurde nichts festgehalten. Eine zweite Anmeldung wurde ebenfalls abgelehnt. Gegen 20:15 Uhr unterband die Polizei auf Anordnung der Behörde die FortfĂŒhrung â unter Androhung, die BĂŒhne zu schlieĂen. Die mehrfach eingeforderte schriftliche VerfĂŒgung blieb aus.
Behördliche Eingriffe statt Schutz der Grundrechte
Auslöser war das vorzeitige Ende der CSD-Veranstaltung: Der Food-Stand des Fördervereins der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr, der GetrĂ€nkeausschank und der Merchandising-Stand des gemeinnĂŒtzigen Vereins CSD Magdeburg e.âŻV. wurden auf Anordnung der Stadt Schönebeck geschlossen. Auch das BĂŒhnenprogramm â als Teil der angemeldeten politischen Demonstration â wurde massiv eingeschrĂ€nkt.
â âWer eine Demonstration durch inhaltliche Bewertung einschrĂ€nkt und gleichzeitig jede Rechtsmittelmöglichkeit verweigert, unterlĂ€uft nicht nur das Versammlungsrecht â sondern die Grundordnung selbst.â
â Schwester Rosa
Liebeslied als politische Gefahr?
Besonders empörend: Der Auftritt der nonbinĂ€ren KĂŒnstlerperson NoAmis, die ein Liebeslied vortrug, wurde von der Ordnungsbehörde als ânicht politisch genugâ gewertet. Dass queere ZĂ€rtlichkeit als politisch unzureichend gilt, offenbart eine besorgniserregende Verschiebung: âWenn Sichtbarkeit zur Verhandlungsmasse wird, ist Schweigen keine Option mehrâ, so Rosa.
Ăberzogene Auflagen gegen Ehrenamt
Gleichzeitig wurde dem Veranstalter abverlangt, kurzfristig SicherheitskrĂ€fte mit Sachkundenachweis nach §âŻ34a GewO und spezieller âBegleiter-IDâ zu stellen â eine Anforderung, die kleine ehrenamtliche Initiativen faktisch ausschlieĂt. Dabei wurde die gesamte Veranstaltung als politische Versammlung angemeldet â unterliegt also dem Schutz von Artikel 8 GG.
Juristische und politische Aufarbeitung lÀuft
Die nun eingereichte Fortsetzungsfeststellungsklage fordert die gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit. Parallel laufen eine Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde, Datenschutzverfahren, eine Strafanzeige sowie eine Petition an den Landtag Sachsen-Anhalt. Die Polizei hatte Schwester Rosa zudem ohne erkennbare Gefahr bei ihrer Versammlung gefilmt.
â âDiese Klage betrifft nicht nur michâ, erklĂ€rt Schwester Rosa. âSie betrifft alle, die queer, laut und sichtbar sein wollen â ohne dass ihr Protest vorher genehmigt, bewertet oder mundtot gemacht wird.â
Pressekontakt:
Schwester Rosa-la-ola Grande
E-Mail: rosa@indulgenz.de
Ort: Rostock

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