Fast ein Monat ist vergangen, seit der CSD in Schönebeck vorzeitig und rechtswidrig abgebrochen wurde – doch ein Gespräch mit uns als Veranstalter oder mit Schwester Rosa, Anmelderin der spontan Demo, hat bis heute nicht stattgefunden. Stattdessen: Schweigen und Selbstrechtfertigung seitens der Behörden.

🔔 Wir sagen: Nicht mit uns!
Am Tag des Grundgesetzes haben wir eine Fortsetzungsfeststellungsklage eingereicht – für unsere Rechte und für alle queeren Menschen, die sichtbar, laut und politisch aktiv sein wollen. Denn queere Versammlungen unterliegen Artikel 8 Grundgesetz – und dürfen nicht willkürlich eingeschränkt werden.

🎭 Liebeslied als politische Gefahr?
Der Auftritt von NoAmis, einer nonbinären Künstlerperson, wurde von der Ordnungsbehörde als „nicht politisch genug“eingestuft. Ein queeres Liebeslied – angeblich kein politisches Statement. Für uns ist klar: Queere Zärtlichkeit IST politisch.

💸 Dein Support zählt!
Damit wir uns juristisch wehren können, brauchen wir eure Unterstützung. Gerichtsverfahren kosten Geld – darum haben wir eine Spendenkampagne auf GoFundMe gestartet. Hilf uns dabei, Grundrechte zu verteidigen und in Sachsen-Anhalt ein deutliches Zeichen zu setzen:
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📣 „Diese Klage betrifft nicht nur mich“, sagt Schwester Rosa.
„Sie betrifft alle, die queer, laut und sichtbar sein wollen – ohne dass ihr Protest vorher genehmigt, bewertet oder mundtot gemacht wird.“

Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass so ein Abbruch nicht wieder passiert. Nicht in Schönebeck. Nicht irgendwo. Nie wieder still.

PRESSEMITTEILUNG

Verbot der „Vielfalt der Liebe“ – Queere Aktivistin klagt gegen Versammlungsverbot beim CSD Schönebeck

Rostock / Schönebeck / Magdeburg, 23. Mai 2025 – Eine queere Demonstration wird aufgelöst – ohne schriftlichen Bescheid, ohne rechtliche Begründung. Der Vorwurf: „nicht spontan genug“. Was nach einem autoritären Willkürakt klingt, ereignete sich am 26. April 2025 in Schönebeck (Elbe). Jetzt erhebt die queere Aktivistin Schwester Rosa-la-ola Grande Klage vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg – auf dem Spiel stehen das Versammlungsrecht, die Sichtbarkeit queerer Menschen und das Vertrauen in rechtsstaatliches Verwaltungshandeln.

⁠„Wenn das Ordnungsamt des Salzlandkreises den CSD beendet, weil ein Liebeslied dazu anregte, den politischen Charakter zu hinterfragen, müssen wir über die Verhältnisse sprechen.“

– Schwester Rosa-la-ola Grande

Spontaner Protest – staatlich verhindert

Kaum war bekannt, dass der CSD Schönebeck seine politische Kundgebung zwei Stunden früher als geplant beenden sollte, reagierte Schwester Rosa – Moderatorin der Veranstaltung – und meldete unmittelbar eine neue Versammlung unter dem Motto „Vielfalt der Liebe“ an. Der Protest wurde durch Liebeslieder und Textbeiträge auf der Bühne gerahmt – ein deutlicher Ausdruck queerer Selbstbehauptung.

Zwei Anrufe von Mitarbeitenden der Versammlungsbehörde genügten, um diese Versammlung zu untersagen. Die Begründung: „nicht spontan genug“. Schriftlich wurde nichts festgehalten. Eine zweite Anmeldung wurde ebenfalls abgelehnt. Gegen 20:15 Uhr unterband die Polizei auf Anordnung der Behörde die Fortführung – unter Androhung, die Bühne zu schließen. Die mehrfach eingeforderte schriftliche Verfügung blieb aus.

Behördliche Eingriffe statt Schutz der Grundrechte

Auslöser war das vorzeitige Ende der CSD-Veranstaltung: Der Food-Stand des Fördervereins der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr, der Getränkeausschank und der Merchandising-Stand des gemeinnützigen Vereins CSD Magdeburg e. V. wurden auf Anordnung der Stadt Schönebeck geschlossen. Auch das Bühnenprogramm – als Teil der angemeldeten politischen Demonstration – wurde massiv eingeschränkt.

⁠„Wer eine Demonstration durch inhaltliche Bewertung einschränkt und gleichzeitig jede Rechtsmittelmöglichkeit verweigert, unterläuft nicht nur das Versammlungsrecht – sondern die Grundordnung selbst.“

– Schwester Rosa

Liebeslied als politische Gefahr?

Besonders empörend: Der Auftritt der nonbinären Künstlerperson NoAmis, die ein Liebeslied vortrug, wurde von der Ordnungsbehörde als „nicht politisch genug“ gewertet. Dass queere Zärtlichkeit als politisch unzureichend gilt, offenbart eine besorgniserregende Verschiebung: „Wenn Sichtbarkeit zur Verhandlungsmasse wird, ist Schweigen keine Option mehr“, so Rosa.

Überzogene Auflagen gegen Ehrenamt

Gleichzeitig wurde dem Veranstalter abverlangt, kurzfristig Sicherheitskräfte mit Sachkundenachweis nach § 34a GewO und spezieller „Begleiter-ID“ zu stellen – eine Anforderung, die kleine ehrenamtliche Initiativen faktisch ausschließt. Dabei wurde die gesamte Veranstaltung als politische Versammlung angemeldet – unterliegt also dem Schutz von Artikel 8 GG.

Juristische und politische Aufarbeitung läuft

Die nun eingereichte Fortsetzungsfeststellungsklage fordert die gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit. Parallel laufen eine Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde, Datenschutzverfahren, eine Strafanzeige sowie eine Petition an den Landtag Sachsen-Anhalt. Die Polizei hatte Schwester Rosa zudem ohne erkennbare Gefahr bei ihrer Versammlung gefilmt.

⁠„Diese Klage betrifft nicht nur mich“, erklärt Schwester Rosa. „Sie betrifft alle, die queer, laut und sichtbar sein wollen – ohne dass ihr Protest vorher genehmigt, bewertet oder mundtot gemacht wird.“

Pressekontakt:
Schwester Rosa-la-ola Grande
E-Mail: rosa@indulgenz.de
Ort: Rostock

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