Förderung von Christopher-Street-Day- und Pride-Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt

durch den Christopher-Street-Day Sachsen-Anhalt e.V.

Förderprogramm „CSDs stärken – Sichtbarkeit im ganzen Land“

Homo-, Trans- und Bifeindlichkeit sind weiterhin Realität – nicht nur in Großstädten, sondern besonders auch in ländlichen Regionen. Während queere Sichtbarkeit in urbanen Räumen vielerorts gewachsen ist, fehlen in vielen Teilen Sachsen-Anhalts nach wie vor sichere, sichtbare und empowernde Angebote für die queere Community.

Als landesweiter Dachverband, der seit vielen Jahren CSD- und Pride-Projekte begleitet, vernetzt und unterstützt, geht der Christopher-Street-Day Sachsen-Anhalt e.V. in diesem besonderen Jahr einen weiteren konsequenten Schritt:
Wir fördern direkt und gezielt lokale CSD-Strukturen im ganzen Land.

Ziel des Förderprogramms

Mit diesem Förderprogramm möchten wir:

  • queere Sichtbarkeit im ländlichen Raum stärken,
  • lokale Initiativen, Gruppen und Vereine konkret entlasten und empowern,
  • neue CSD-Standorte ermöglichen und bestehende Strukturen stabilisieren,
  • nachhaltige Community-Arbeit in Sachsen-Anhalt fördern,
  • und den gemeinsamen Spirit der Kampagne „Wähl Liebe“ aktiv in die Fläche tragen.

Gerade kleinere CSDs stehen oft vor großen finanziellen, organisatorischen und strukturellen Herausforderungen. Hier setzt unsere Förderung an – niedrigschwellig, solidarisch und community-nah.

Förderumfang

Für das Förderjahr stellt der Christopher-Street-Day Sachsen-Anhalt e.V. insgesamt

10.000 Euro

zur Verfügung.

  • Maximale Förderhöhe: bis zu 1.000 Euro pro CSD-Veranstaltung
  • Es handelt sich um eine Projektförderung
  • Die Mittel sollen direkt der Umsetzung der jeweiligen CSD-Veranstaltung zugutekommen

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind:

  • Mitgliedsorganisationen des Christopher-Street-Day Sachsen-Anhalt e.V.
  • neue Initiativen, Gruppen oder Organisationen, die bislang noch nicht Teil des Landesverbandes sind
  • lokale Zusammenschlüsse, die erstmals oder erneut einen CSD durchführen möchten

Eine Mitgliedschaft im Landesverband ist keine Voraussetzung für eine Antragstellung.
Gerade neue, wachsende oder informelle Strukturen sind ausdrücklich eingeladen, sich zu bewerben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden ausschließlich Christopher-Street-Day- bzw. Pride-Veranstaltungen, die:

  • eine öffentliche Demonstration (Kundgebung, Demo-Zug o. ä.) beinhalten
  • nicht ausschließlich als Indoor- oder geschlossene Veranstaltung stattfinden
  • im öffentlichen Raum sichtbar sind
  • sich klar zu den Werten von Vielfalt, Akzeptanz, Menschenrechten und Antidiskriminierung bekennen

Die Förderung kann z. B. eingesetzt werden für:

  • Technik (Bühne, Ton, Strom)
  • Sicherheit, Ordner*innen, Awareness-Strukturen
  • Materialien für Demonstrationen und Kundgebungen
  • Öffentlichkeitsarbeit und Sichtbarkeit
  • notwendige Infrastruktur im Rahmen der Veranstaltung

Warum dieses Förderprogramm?

Mit diesem Programm geben wir Ressourcen bewusst zurück in die Community.
Als Landesverband, der landesweit Projekte umsetzt, Strukturen aufbaut und Netzwerke stärkt, sehen wir es als unsere Verantwortung, lokale CSD-Arbeit aktiv zu ermöglichen – besonders dort, wo sie am dringendsten gebraucht wird.

Gerade im Rahmen der landesweiten Kampagne „Wähl Liebe“ ist es uns ein zentrales Anliegen, queere Sichtbarkeit nicht nur punktuell, sondern flächendeckend zu stärken und neue Initiativen langfristig zu fördern.

Dieses Förderprogramm ist Ausdruck von Solidarität, Vertrauen und dem gemeinsamen Ziel, queeres Leben in Sachsen-Anhalt sichtbar, sicher und selbstbewusst zu gestalten.


Förderrichtlinien „CSDs stärken – Sichtbarkeit im ganzen Land“

1. Ziel der Förderung

Ziel des Förderprogramms ist die Stärkung, Sicherung und Weiterentwicklung von Christopher-Street-Day- und Pride-Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt, insbesondere in ländlichen und strukturschwächeren Regionen.

Die Förderung soll dazu beitragen,

  • queere Sichtbarkeit im öffentlichen Raum zu erhöhen,
  • demokratisches Engagement und Menschenrechte zu stärken,
  • lokale CSD-Strukturen aufzubauen, zu stabilisieren oder weiterzuentwickeln,
  • neue Initiativen und Gruppen zu ermutigen, eigene CSD-Veranstaltungen umzusetzen.

2. Fördervolumen und Förderhöhe

  • Das Gesamtfördervolumen des Programms beträgt 10.000 Euro.
  • Die maximale Förderhöhe pro Veranstaltung beträgt 1.000 Euro.
  • Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
  • Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung.

3. Förderfähige Antragsteller*innen

Antragsberechtigt sind:

  • Vereine, Initiativen, Gruppen oder Zusammenschlüsse,
  • die eine Christopher-Street-Day- oder Pride-Veranstaltung in Sachsen-Anhalt durchführen möchten.

Anträge können gestellt werden durch:

  • Mitgliedsorganisationen des Christopher-Street-Day Sachsen-Anhalt e.V.,
  • nicht angeschlossene Gruppen oder neue Initiativen, die bislang nicht Teil des Landesverbandes sind.

Eine Mitgliedschaft im Landesverband ist keine Voraussetzung für eine Förderung.

4. Förderfähige Veranstaltungen

Gefördert werden ausschließlich Veranstaltungen, die folgende Kriterien erfüllen:

4.1 Grundvoraussetzungen

Die Veranstaltung muss:

  • eine öffentliche CSD- oder Pride-Veranstaltung sein,
  • eine Demonstration oder Kundgebung im öffentlichen Raum beinhalten,
  • für die Öffentlichkeit zugänglich sein,
  • in Sachsen-Anhalt stattfinden,
  • sich klar zu den Werten von Vielfalt, Akzeptanz, Gleichberechtigung und Antidiskriminierung bekennen.

4.2 Nicht förderfähig sind:

  • reine Indoor- oder geschlossene Veranstaltungen ohne öffentlichen Demonstrationsanteil,
  • Parteiveranstaltungen oder parteipolitische Wahlkampfveranstaltungen,
  • Veranstaltungen mit diskriminierenden, menschenfeindlichen oder ausgrenzenden Inhalten,
  • kommerzielle Veranstaltungen mit Gewinnerzielungsabsicht.

5. Förderfähige Ausgaben

Förderfähig sind insbesondere:

  • Technik- und Infrastrukturkosten (z. B. Bühne, Ton, Strom),
  • Kosten für Sicherheit, Ordner*innen oder Awareness-Strukturen,
  • Materialien für Demonstrationen (Banner, Plakate, Drucksachen),
  • Öffentlichkeitsarbeit und Sichtbarkeitsmaßnahmen,
  • notwendige organisatorische Ausgaben im direkten Zusammenhang mit der Veranstaltung.

Nicht förderfähig sind:

  • private Ausgaben ohne Projektbezug,
  • alkoholische Getränke,
  • dauerhafte Investitionen ohne direkten Veranstaltungsbezug,
  • bereits vollständig finanzierte Kosten.

6. Antragstellung

6.1 Antragsform

Der Antrag ist schriftlich über das Online Formular einzureichen und muss mindestens enthalten:

  • Angaben zur antragstellenden Gruppe / Organisation,
  • Kurzbeschreibung der geplanten CSD-Veranstaltung,
  • geplantes Datum und Ort,
  • Darstellung des Demonstrationsanteils,
  • Kosten- und Finanzierungsübersicht,
  • beantragte Fördersumme.

Die Antragstellung erfolgt fristgerecht über das vom Christopher-Street-Day Sachsen-Anhalt e.V. bereitgestellte Online Antragsformular.

7. Auswahlkriterien

Die eingegangenen Anträge werden insbesondere anhand folgender Kriterien bewertet:

  1. Beitrag zur queeren Sichtbarkeit, insbesondere im ländlichen Raum
  2. Schlüssigkeit und Umsetzbarkeit des Veranstaltungskonzepts
  3. Bedeutung für lokale Community-Strukturen
  4. Nachhaltigkeit und Entwicklungspotenzial (z. B. Aufbau neuer Strukturen)
  5. Angemessenheit der beantragten Mittel im Verhältnis zum Projektumfang
  6. Berücksichtigung von Erstveranstaltungen und neuen Initiativen

8. Auswahlverfahren

  • Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Vorstand des Christopher-Street-Day Sachsen-Anhalt e.V.
  • Die Auswahl erfolgt nach fachlicher Prüfung der Anträge anhand der festgelegten Kriterien.
  • Bei hoher Antragslage kann es zu Teilförderungen kommen.
  • Die Entscheidung über eine Förderung ist nicht anfechtbar.
  • Antragsteller*innen werden schriftlich über die Entscheidung informiert.

9. Pflichten der Geförderten

Geförderte Projekte verpflichten sich:

  • die Fördermittel ausschließlich für den bewilligten Zweck zu verwenden,
  • auf die Förderung durch den Christopher-Street-Day Sachsen-Anhalt e.V. öffentlich hinzuweisen (z. B. Website, Social Media),
  • nach Abschluss der Veranstaltung einen kurzen Sach- und Finanzbericht einzureichen.

10. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit Beschluss des Vorstandes des Christopher-Street-Day Sachsen-Anhalt e.V. in Kraft.


Zeitplan Förderprogramm

1. Ausschreibung & Antragsphase

Ausschreibung startet:

 01. Februar 2026

Antragsfrist (Ende):

 30. September 2026

Was passiert in dieser Phase?

  • Veröffentlichung der Ausschreibung (Website, Social Media, Newsletter)
  • Online-Antragsformular ist freigeschaltet
  • Beratung und Rückfragen sind möglich
  • Anträge können bis zum Fristende eingereicht werden


 Hinweis für Antragstellende:
Unvollständige Anträge können bis zum Fristende nachgebessert werden.

2. Formale Prüfung & inhaltliche Bewertung

Zeitraum:

 4 Wochen nach Eingang

Inhalte der Prüfung:

  • formale Förderfähigkeit (CSD/Pride, Demo, öffentlicher Raum)
  • Vollständigkeit der Angaben
  • Plausibilität von Budget und Konzept
  • Bewertung anhand der festgelegten Förderkriterien
    (Sichtbarkeit, ländlicher Raum, Umsetzbarkeit, Community-Relevanz etc.)

Hinweis:
Bei Rückfragen oder Klärungsbedarf können Antragstellende in dieser Phase kontaktiert werden.

3. Entscheidungsphase

Beschlussfassung:

 4-6 Wochen

  • Entscheidung durch den Vorstand des Christopher-Street-Day Sachsen-Anhalt e.V.
  • Möglichkeit von:
  • Vollförderung
  • Teilförderung
  • Ablehnung

Benachrichtigung der Antragstellenden:

 spätestens bis 6 Wochen

4. Förderzusage & Mittelabruf

Versand der Förderzusagen:

 nach 6 Wochen

Annahme der Förderung durch die Antragstellenden:

 innerhalb von 2 Wochen nach Zusage

  • kurze schriftliche Bestätigung (per Mail ausreichend)
  • Benennung einer Kontoverbindung
  • Bestätigung der Förderbedingungen

5. Auszahlung der Fördermittel

Auszahlung:

  • Auszahlung erfolgt nach Förderzusage und Annahme
  • in der Regel in einer Summe
  • Auszahlung spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung, sofern alle Unterlagen vorliegen


 Hinweis:
Bei kurzfristig terminierten Veranstaltungen kann eine priorisierte Auszahlung erfolgen.

6. Durchführung der Veranstaltung

Zeitraum:

je nach Veranstaltungsdatum der geförderten CSDs

  • Umsetzung der CSD-/Pride-Veranstaltung
  • Hinweis auf die Förderung durch den Christopher-Street-Day Sachsen-Anhalt e.V.
    (z. B. Social Media, Website, Banner, Dank)

7. Nachweis & Kurzbericht

Abgabe des Verwendungsnachweises:

 spätestens 8 Wochen nach der Veranstaltung

Einzureichen sind:

  • Sachbericht (ca. 1–2 Seite)
  • Finanzübersicht (Ist-Kosten)
  • Fotos / Links / Presseberichte


 Wichtig:
Der Bericht dient der Dokumentation und Weiterentwicklung des Förderprogramms – nicht der Bürokratie.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über unser Antragsformular.

👉  https://forms.gle/h1BU6wAkAkGnLr7e8

Bei Fragen oder Beratungsbedarf stehen wir gern zur Verfügung.

Mail: info@csd-sachsenanhalt.de

Mobil: 0151 5945 0001